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Grundsätzlich können sich alle Jugendübernachtungsstätten nach Schulung und Prüfung, um ein Qualitätssiegel und anschließend um eine Klassifizierung mit bis zu 5 Sternen bewerben. Wer das Gütesiegel führen will, muss sich strengen Qualitätskontrollen von unabhängigen Prüfern unterwerfen. Diese Zertifizierungen werden durch das Bundesforum Kinder und Jugendreisen e.V. durchgeführt.
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Das EU Lebensmittelhygienerecht 2006 - HACCPZum 1. Januar 2006 hat eine neue Epoche im Lebensmittel- Hygienerecht begonnen. Im Rahmen des von der EU vollzogenen Paradigmenwechsels, nämlich vom Richtlinien- zum Verordnungsrecht gelten alle Verordnungen ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang.
Dies bedeutet im Klartext, dass alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und in Verkehr bringen, seit diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet sind, die Vermeidung, bzw. Lenkung von kritischen Kontrollpunkten zu dokumentieren: Alles, was nicht dokumentiert wird, gilt als nicht erfolgt, bzw. "ist im juristischen Sinne nicht existent". Nicht wissen schützt nicht ...!
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QualitätsmanagementJugendübernachtungsstätten, die ein Qualitätsmanagementsystem aufbauen, können zahlreiche Vorteile vorweisen: Imagegewinn, Frühzeitiges Aufdecken von Schwachstellen, Reduzierung der Kosten, hohe Akzeptanz bei Banken, Reiseveranstaltern, Vermittlern und vor allem bei den Gästen!
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